Die Blankoverordnung in der Ergotherapie ab dem 01.04.2024

Blankoverordnung

Die Heilmittelversorgung mit „erweiterter Versorgungsverantwortung“ wird die Versorgung der gesetzlich Versicherten mit Heilmitteln der Ergotherapie ab dem 01.04.2024 erweitern.

Die Blankoverordnung zeichnet sich dadurch aus, dass Patient*innen weiterhin auf Grundlage einer ärztlichen Indikationsstellung und Verordnung zur Ergotherapie vermittelt werden.

Jedoch können die einzelnen Therapeut*innen über

  • die Auswahl des oder der Heilmittel
  • die Therapiefrequenz
  • die Dauer der einzelnen Behandlungstermine
  • die Gesamtdauer der Therapie pro Blankoverordnung


bestimmen. Die Therapie kann über einen Zeitraum von bis zu 16 Wochen flexibel, patientenindividuell und bedarfsgerecht gestaltet werden.

Zunächst haben sich die Vertragspartner BED, DVE und GKV-Spitzenverband auf drei Diagnosegruppen gemäß des Heilmittelkataloges geeinigt:

  • SB1 - Erkrankung der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen)
  • PS3 - u. a.  Wahnhafte und affektive Störungen / Abhängigkeitserkrankungen
  • PS4 - Dementielle Syndrome

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